Ausbildung Nautik

Schiffsführerausbildung

Da die Bedingungen zum Erwerb des Schifferpatents vom Gesetzgeber aus regional unterschiedlich sind, können nur die Landesnautiker des jeweiligen ÖWR-Landesverbandes detaillierte Auskünfte darüber geben. Boote, welche Eigentum der ÖWR sind (und solche, die für den ÖWR-Rettungsdienst herangezogen werden) dürfen nur von ÖWR-Mitgliedern geführt werden, die im Besitz eines gültigen Schiffsführerpatentes und der Selbstfahrgenehmigung sind.

Um die Selbstfahrgenehmigung zu erhalten, muss, sofern das Schiffsführerpatent nicht im örtlich zuständigen LV abgelegt wurde, eine Überprüfung durchgeführt werden. Die Ausstellung der Selbstfahrgenehmigung erfolgt durch den Landesverbandsreferenten für Nautik.

Du solltest folgende Voraussetzungen erfüllen: Besitz des ÖWR-Helferscheines, Ein Jahr aktiver Bootsdienst, Kenntnisse des Motors, sowie der technischen Ausrüstung (Funk, etc.), Seemännisches Verhalten (Knoten, etc.), Richtiges Verhalten bei Bergungen von Personen und Sachen

 

Über Uns

Frei nach dem Motto „Schwimmst Du noch oder rettest du schon?“, hat sich die Einsatzstelle Innsbruck der Vorbeugung und Bekämpfung des Ertrinkungstodes verschrieben. Unser Ziel ist es, mit Hilfe von Ausbildung organisationsfremder Personen und der Überwachung von Sportevents und Badeseen das Leben am und im Wasser sicherer zu gestallten. 

Trainingszeiten

Unsere Training findet normalerweise an Schultagen immer Dienstags im Hallenbad Höttinger Au zu folgenden Zeiten statt:

Kinder: 17:30 - 18:30
Jugendliche: 18:30 - 19:30
Erwachsene: 19:30 - 20:30

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KONTAKT

ÖSTERREICHISCHE WASSERRETTUNG
EINSATZSTELLE INNSBRUCK

Hallerstraße 4a
6020 Innsbruck

info@wasserrettung.at

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